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Energieeffizienz für Unternehmen

Energieaudit für Unternehmen – Pflicht prüfen und Einsparpotenziale erkennen

SEICON prüft die Ausgangssituation Ihres Unternehmens, analysiert Energieverbräuche und entwickelt belastbare Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und wirtschaftlich fundierte Investitionsentscheidungen.

Pflicht nach EDL-G einordnen DIN EN 16247-1 berücksichtigen Maßnahmen wirtschaftlich priorisieren
Kurz gesagt: Das Energieaudit ist nicht nur eine Dokumentationspflicht. Es schafft eine belastbare Grundlage für Verbrauchsanalyse, Einsparmaßnahmen, Energieeinkauf und Investitionen.
Energieaudit für Unternehmen mit Analyse von Energieverbrauch und Einsparpotenzialen
Schnelle Einordnung

Wann ist ein Energieaudit für Unternehmen verpflichtend?

Die Antwort hängt nicht allein vom Energieverbrauch ab. Entscheidend sind Unternehmensstatus, Gesamtenergieverbrauch und ein möglicherweise bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem.

PrüfpunktRegelungWas Unternehmen prüfen sollten
Energieaudit nach EDL-GUnternehmen im Sinne des § 1 Nr. 4 EDL-G müssen grundsätzlich ein Energieaudit durchführen und mindestens alle vier Jahre wiederholen.Unternehmensstatus, Konzernstruktur, Termin des letzten Audits und mögliche Befreiung prüfen.
Bis 500.000 kWhBei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger kann die Erfüllung der besonderen Erklärungspflicht nach § 8c EDL-G dem Audit gleichstehen.Gesamtverbrauch des maßgeblichen vollständigen Zwölfmonatszeitraums belastbar ermitteln.
Mehr als 7,5 GWhBei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre verlangt § 8 EnEfG grundsätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.Verbrauchsgrenze, Frist und Anforderungen an ISO 50001 beziehungsweise EMAS prüfen.
ISO 50001 oder EMASEin eingerichtetes beziehungsweise begonnenes Energie- oder Umweltmanagementsystem kann unter den Voraussetzungen des EDL-G von der Energieauditpflicht befreien.Status, Geltungsbereich und Nachweise des Systems dokumentieren.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Erstinformation und keine Rechtsberatung. Die konkrete Pflicht muss anhand der Unternehmens- und Verbrauchsdaten geprüft werden. Rechtsgrundlagen: § 8 EDL-G, § 8a EDL-G und § 8 EnEfG.

Nutzen statt Pflichtübung

Was ein Energieaudit konkret liefert

Transparenz über Energieverbrauch

Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe, Lastprofile, Standorte, Anlagen und Prozesse werden nachvollziehbar zusammengeführt.

Bewertete Einsparpotenziale

Technische Maßnahmen werden nicht nur aufgelistet, sondern nach Aufwand, Nutzen und wirtschaftlicher Relevanz eingeordnet.

Klare Entscheidungsgrundlage

Geschäftsführung, Controlling und Technik erhalten eine priorisierte Basis für Investitionen und weitere Energiemaßnahmen.

DIN EN 16247-1

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Ein belastbares Energieaudit basiert auf aktuellen Verbrauchsdaten und Lastprofilen. Es untersucht Gebäude, Anlagen, industrielle Prozesse und gegebenenfalls Transporte in einem strukturierten Verfahren.

Vorgespräch

Ziele, Unternehmensstruktur, Standorte und Datenlage klären.

Daten erfassen

Verbräuche, Lastgänge, Anlagen und Energiekosten zusammentragen.

Vor Ort analysieren

Energieflüsse, Prozesse und wesentliche Verbraucher untersuchen.

Wirtschaftlichkeit bewerten

Maßnahmen, Einsparungen und Investitionsbedarf nachvollziehbar einordnen.

Ergebnisse priorisieren

Auditbericht und konkrete nächste Schritte mit dem Unternehmen besprechen.

Ein verpflichtendes Audit nach EDL-G muss nach § 8a unter anderem der DIN EN 16247-1 entsprechen, auf belegbaren Betriebsdaten beruhen und mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs untersuchen.

Kostenloser Leadmagnet

Energieaudit-Pflichtcheck für Unternehmen

Wir prüfen Ihre Ausgangssituation unverbindlich und zeigen, welcher nächste Schritt voraussichtlich relevant ist: Energieaudit, vereinfachte Erklärung, Prüfung einer Befreiung oder Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystem.

  • Unternehmens- und Konzernstruktur
  • Gesamtenergieverbrauch aller Energieträger
  • Verbrauch der letzten drei Kalenderjahre
  • Termin des letzten Energieaudits
  • ISO 50001 oder EMAS
  • Standorte und relevante Gesellschaften
Ergebnis: eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Ausgangslage und eine klare Liste der benötigten nächsten Schritte.

Für eine schnelle Prüfung bereithalten

  • ungefähre Mitarbeiterzahl
  • Jahresumsatz und Bilanzsumme
  • Gesamtenergieverbrauch in kWh
  • Verbrauch der letzten drei Jahre
  • Datum eines vorhandenen Auditberichts
  • Informationen zu ISO 50001 oder EMAS

Die Ersteinschätzung ersetzt keine Rechtsberatung oder behördliche Entscheidung.

Wirtschaftlichkeit

Von der Verbrauchsanalyse zur umsetzbaren Energiestrategie

Der Nutzen entsteht erst, wenn aus den Audit-Ergebnissen konkrete Entscheidungen folgen. SEICON verbindet die Analyse deshalb mit den passenden Handlungsfeldern – von der Energieeffizienz bis zur Versorgung und Eigenstromerzeugung.

Vor-Ort-Analyse technischer Anlagen während eines Energieaudits
Häufige Suchfragen

FAQ zum Energieaudit für Unternehmen

Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen?

Unternehmen im Sinne des § 1 Nr. 4 EDL-G müssen grundsätzlich ein Energieaudit durchführen. Ob ein Unternehmen darunter fällt, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, finanziellen Kennzahlen, Beteiligungen und verbundenen Unternehmen ab. Die konkrete Einordnung sollte anhand der gesamten Unternehmensstruktur erfolgen.

Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?

Ein verpflichtendes Energieaudit ist nach § 8 EDL-G mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Die Frist wird vom Abschluss des vorherigen Energieaudits gerechnet.

Was gilt bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch?

Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger kann die Erfüllung der besonderen Erklärungspflicht nach § 8c EDL-G der Durchführung des Audits gleichstehen. Maßgeblich ist der Gesamtverbrauch des gesetzlich bestimmten vollständigen Abrechnungszeitraums.

Was gilt für Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh?

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren müssen nach § 8 EnEfG grundsätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Hier reicht die isolierte Betrachtung eines Energieaudits nicht aus.

Welche Anforderungen gelten nach DIN EN 16247-1?

Das verpflichtende Energieaudit muss nach § 8a EDL-G der DIN EN 16247-1, Ausgabe November 2022, entsprechen. Es muss auf aktuellen und belegbaren Verbrauchsdaten basieren, relevante Standorte und Prozesse einbeziehen und ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz liefern.

Wie lange dauert ein Energieaudit?

Die Dauer lässt sich ohne Prüfung der Unternehmensstruktur nicht seriös pauschalisieren. Sie hängt insbesondere von Datenqualität, Energieverbrauch, Standorten, Anlagen, Prozessen und der Verfügbarkeit interner Ansprechpartner ab.

Was kostet ein Energieaudit für Unternehmen?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität: Zahl der Standorte, Datenlage, relevante Verbraucher, Anlagen und Vor-Ort-Aufwand. Ein belastbares Angebot ist deshalb erst nach einer kurzen Aufnahme der Ausgangssituation möglich.

Wer darf ein verpflichtendes Energieaudit durchführen?

Für verpflichtende Energieaudits gelten gesetzliche Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit der durchführenden Person. Vor der Beauftragung sollten Unternehmen Qualifikation, Erfahrung und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen prüfen.

Welche Daten werden für ein Energieaudit benötigt?

Typischerweise werden Energieabrechnungen, Verbrauchsdaten, Lastprofile, Standort- und Anlagendaten, Betriebszeiten, Prozessinformationen sowie Angaben zu bereits umgesetzten Maßnahmen benötigt. Die genaue Liste wird im Vorgespräch festgelegt.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Energieaudit-Pflichtcheck anfordern

Senden Sie uns die wichtigsten Unternehmens- und Verbrauchsdaten. SEICON prüft die Ausgangslage und meldet sich mit einer ersten Einordnung und den nächsten sinnvollen Schritten.

Ihre Angaben zum Energieaudit

Bitte ergänzen Sie im Nachrichtenfeld nach Möglichkeit Gesamtenergieverbrauch, Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme, Zahl der Standorte, Datum des letzten Audits sowie vorhandene ISO-50001- oder EMAS-Nachweise.





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