Transparenz über Energieverbrauch
Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe, Lastprofile, Standorte, Anlagen und Prozesse werden nachvollziehbar zusammengeführt.
SEICON prüft die Ausgangssituation Ihres Unternehmens, analysiert Energieverbräuche und entwickelt belastbare Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und wirtschaftlich fundierte Investitionsentscheidungen.
Die Antwort hängt nicht allein vom Energieverbrauch ab. Entscheidend sind Unternehmensstatus, Gesamtenergieverbrauch und ein möglicherweise bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem.
| Prüfpunkt | Regelung | Was Unternehmen prüfen sollten |
|---|---|---|
| Energieaudit nach EDL-G | Unternehmen im Sinne des § 1 Nr. 4 EDL-G müssen grundsätzlich ein Energieaudit durchführen und mindestens alle vier Jahre wiederholen. | Unternehmensstatus, Konzernstruktur, Termin des letzten Audits und mögliche Befreiung prüfen. |
| Bis 500.000 kWh | Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger kann die Erfüllung der besonderen Erklärungspflicht nach § 8c EDL-G dem Audit gleichstehen. | Gesamtverbrauch des maßgeblichen vollständigen Zwölfmonatszeitraums belastbar ermitteln. |
| Mehr als 7,5 GWh | Bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre verlangt § 8 EnEfG grundsätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. | Verbrauchsgrenze, Frist und Anforderungen an ISO 50001 beziehungsweise EMAS prüfen. |
| ISO 50001 oder EMAS | Ein eingerichtetes beziehungsweise begonnenes Energie- oder Umweltmanagementsystem kann unter den Voraussetzungen des EDL-G von der Energieauditpflicht befreien. | Status, Geltungsbereich und Nachweise des Systems dokumentieren. |
Diese Übersicht ist eine allgemeine Erstinformation und keine Rechtsberatung. Die konkrete Pflicht muss anhand der Unternehmens- und Verbrauchsdaten geprüft werden. Rechtsgrundlagen: § 8 EDL-G, § 8a EDL-G und § 8 EnEfG.
Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe, Lastprofile, Standorte, Anlagen und Prozesse werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Technische Maßnahmen werden nicht nur aufgelistet, sondern nach Aufwand, Nutzen und wirtschaftlicher Relevanz eingeordnet.
Geschäftsführung, Controlling und Technik erhalten eine priorisierte Basis für Investitionen und weitere Energiemaßnahmen.
Ein belastbares Energieaudit basiert auf aktuellen Verbrauchsdaten und Lastprofilen. Es untersucht Gebäude, Anlagen, industrielle Prozesse und gegebenenfalls Transporte in einem strukturierten Verfahren.
Ziele, Unternehmensstruktur, Standorte und Datenlage klären.
Verbräuche, Lastgänge, Anlagen und Energiekosten zusammentragen.
Energieflüsse, Prozesse und wesentliche Verbraucher untersuchen.
Maßnahmen, Einsparungen und Investitionsbedarf nachvollziehbar einordnen.
Auditbericht und konkrete nächste Schritte mit dem Unternehmen besprechen.
Ein verpflichtendes Audit nach EDL-G muss nach § 8a unter anderem der DIN EN 16247-1 entsprechen, auf belegbaren Betriebsdaten beruhen und mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs untersuchen.
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation unverbindlich und zeigen, welcher nächste Schritt voraussichtlich relevant ist: Energieaudit, vereinfachte Erklärung, Prüfung einer Befreiung oder Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystem.
Die Ersteinschätzung ersetzt keine Rechtsberatung oder behördliche Entscheidung.
Der Nutzen entsteht erst, wenn aus den Audit-Ergebnissen konkrete Entscheidungen folgen. SEICON verbindet die Analyse deshalb mit den passenden Handlungsfeldern – von der Energieeffizienz bis zur Versorgung und Eigenstromerzeugung.
Unternehmen im Sinne des § 1 Nr. 4 EDL-G müssen grundsätzlich ein Energieaudit durchführen. Ob ein Unternehmen darunter fällt, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, finanziellen Kennzahlen, Beteiligungen und verbundenen Unternehmen ab. Die konkrete Einordnung sollte anhand der gesamten Unternehmensstruktur erfolgen.
Ein verpflichtendes Energieaudit ist nach § 8 EDL-G mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Die Frist wird vom Abschluss des vorherigen Energieaudits gerechnet.
Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger kann die Erfüllung der besonderen Erklärungspflicht nach § 8c EDL-G der Durchführung des Audits gleichstehen. Maßgeblich ist der Gesamtverbrauch des gesetzlich bestimmten vollständigen Abrechnungszeitraums.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren müssen nach § 8 EnEfG grundsätzlich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Hier reicht die isolierte Betrachtung eines Energieaudits nicht aus.
Das verpflichtende Energieaudit muss nach § 8a EDL-G der DIN EN 16247-1, Ausgabe November 2022, entsprechen. Es muss auf aktuellen und belegbaren Verbrauchsdaten basieren, relevante Standorte und Prozesse einbeziehen und ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz liefern.
Die Dauer lässt sich ohne Prüfung der Unternehmensstruktur nicht seriös pauschalisieren. Sie hängt insbesondere von Datenqualität, Energieverbrauch, Standorten, Anlagen, Prozessen und der Verfügbarkeit interner Ansprechpartner ab.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität: Zahl der Standorte, Datenlage, relevante Verbraucher, Anlagen und Vor-Ort-Aufwand. Ein belastbares Angebot ist deshalb erst nach einer kurzen Aufnahme der Ausgangssituation möglich.
Für verpflichtende Energieaudits gelten gesetzliche Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit der durchführenden Person. Vor der Beauftragung sollten Unternehmen Qualifikation, Erfahrung und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen prüfen.
Typischerweise werden Energieabrechnungen, Verbrauchsdaten, Lastprofile, Standort- und Anlagendaten, Betriebszeiten, Prozessinformationen sowie Angaben zu bereits umgesetzten Maßnahmen benötigt. Die genaue Liste wird im Vorgespräch festgelegt.
Senden Sie uns die wichtigsten Unternehmens- und Verbrauchsdaten. SEICON prüft die Ausgangslage und meldet sich mit einer ersten Einordnung und den nächsten sinnvollen Schritten.
Bitte ergänzen Sie im Nachrichtenfeld nach Möglichkeit Gesamtenergieverbrauch, Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme, Zahl der Standorte, Datum des letzten Audits sowie vorhandene ISO-50001- oder EMAS-Nachweise.
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