Versteuern Sie Gewinne, die Sie ohnehin investieren wollen?
Dann zahlen Sie Steuern auf Kapital, das in zwei Jahren in einer Anlage stecken soll. Genau diese Reihenfolge dreht § 7g EStG um.
§ 7g EStG · Photovoltaik-Direktinvestment
Bis zu 50 % einer geplanten Investition mindern Ihren Gewinn, bevor die Anlage gekauft ist. SEICON verbindet diesen Effekt mit einem realen Sachwert: einer Photovoltaikanlage, die über Jahrzehnte Strom und Erträge produziert.
Wir strukturieren die Investition. Die steuerliche Bewertung trifft Ihr Steuerberater – auf Wunsch gemeinsam mit uns.
Standortbestimmung
Dann zahlen Sie Steuern auf Kapital, das in zwei Jahren in einer Anlage stecken soll. Genau diese Reihenfolge dreht § 7g EStG um.
Für die 200.000-€-Grenze zählt der steuerliche Gewinn inklusive außerbilanzieller Korrekturen – etwa der Gewerbesteuer-Hinzurechnung. Viele Betriebe prüfen nur die Bilanz und liegen daneben.
Ein Abzugsbetrag ohne belastbares Projekt ist eine gestundete Steuer mit Rückabwicklungsrisiko. Eine Photovoltaikanlage produziert dagegen 20 Jahre und länger.
Wirkung in Zahlen
Vereinfachtes Beispiel: geplante Photovoltaik-Investition über 200.000 €, Anschaffung im Folgejahr, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 20 Jahre.
−100.000 €
Investitionsabzugsbetrag von 50 % der geplanten Anschaffungskosten. Der Gewinn sinkt, bevor Kapital gebunden ist.
−45.000 €
Hinzurechnung und Herabsetzung der Anschaffungskosten heben sich auf. Wirksam werden Sonderabschreibung (40 % von 100.000 €) und lineare Abschreibung.
145.000 €
gewinnmindernd berücksichtigt – rund 72 % der Investitionssumme, während die Anlage bereits Strom produziert.
| Wirtschaftsjahr | Vorgang | Gewinnwirkung |
|---|---|---|
| Jahr 1 | Investitionsabzugsbetrag, 50 % von 200.000 € | −100.000 € |
| Jahr 2 | Hinzurechnung des Abzugsbetrags | +100.000 € |
| Jahr 2 | Herabsetzung der Anschaffungskosten | −100.000 € |
| Jahr 2 | Sonderabschreibung, 40 % der herabgesetzten Kosten | −40.000 € |
| Jahr 2 | Lineare Abschreibung, 5 % von 100.000 € | −5.000 € |
| Summe | Steuerlich wirksam nach zwei Jahren | −145.000 € |
Vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes, der Gewerbesteuer und der Anschaffungsmonate. Die lineare Abschreibung wird im Anschaffungsjahr zeitanteilig gekürzt. Keine steuerliche Beratung.
Selbstcheck
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Das Investitionsziel
Ein Steuereffekt verpufft, wenn das Investitionsziel nur ein Vehikel ist. Photovoltaik ist das Gegenteil davon: Die Anlage erzeugt ein Produkt, das jeden Tag gebraucht wird, unabhängig von Konjunktur und Börsenstimmung.
Passend dazu: Photovoltaik für Unternehmen · Freiflächen-Photovoltaik · Gewerbestrom · Carbon Credits
Investmentformen
Der Abzugsbetrag verlangt ein Wirtschaftsgut im eigenen Betriebsvermögen. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob der steuerliche Effekt überhaupt greift.
Direktinvestment in eine eigene Anlage
Diversifikation über mehrere Projekte
Planbare Zinsstruktur
Aus der Praxis
Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn einschließlich außerbilanzieller Korrekturen. Der Bundesfinanzhof hat das 2025 bestätigt. Wer nur den Bilanzgewinn prüft, entdeckt die Überschreitung erst in der Prüfung.
Bleibt die Investition innerhalb von drei Jahren aus, wird der Abzug im Ursprungsjahr rückgängig gemacht. Die Steuernachzahlung kommt dann mit Zinswirkung. Ein belastbarer Projektzeitplan ist deshalb Teil der Struktur.
Erforderlich sind mindestens 90 % betriebliche Nutzung im Anschaffungs- und im Folgejahr. Bei Photovoltaik ist mehr als geringfügiger privater Stromverbrauch schädlich. Auch Anlagen mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG sind ausgeschlossen.
Ablauf
Wir klären Investitionsvolumen, Zeitfenster und Standortoptionen. 20 Minuten genügen für eine erste Einordnung.
Sie erhalten eine Projektkalkulation mit Investitionssumme, Ertragsprognose und Zeitplan – als Grundlage für Ihren Steuerberater.
Planung, Genehmigung, Bau und Netzanschluss übernimmt SEICON als Generalunternehmer.
Monitoring, Wartung und Stromvermarktung über Abnahmeverträge – die Investition trägt sich operativ.
FAQ
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition vorab gewinnmindernd abzuziehen – also bevor das Wirtschaftsgut angeschafft ist. Es handelt sich um ein steuerliches Wahlrecht im Einkommensteuergesetz, nicht um ein Sondermodell.
Abziehbar sind bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Voraussetzung ist ein steuerlicher Gewinn von höchstens 200.000 € im maßgeblichen Wirtschaftsjahr. Die Summe aller noch nicht aufgelösten Abzugsbeträge ist je Betrieb ebenfalls auf 200.000 € begrenzt.
Zunächst wirkt der Abzugsbetrag als Vorverlagerung: Aufwand wird in ein früheres Jahr gezogen, das schafft Liquidität. Zu einer echten Ersparnis wird der Effekt, wenn der Steuersatz im Abzugsjahr höher ist als in den Jahren der späteren Besteuerung – etwa durch Progressionsunterschiede oder die stufenweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028. Zusätzlich wirkt die Sonderabschreibung von bis zu 40 %.
Eine gewerblich genutzte Photovoltaikanlage ist regelmäßig ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und damit grundsätzlich begünstigt. Entscheidend ist die betriebliche Nutzung von mindestens 90 % im Anschaffungs- und Folgejahr. Ausgeschlossen sind Anlagen, deren Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, sowie Fälle mit mehr als geringfügiger privater Stromnutzung.
Nein. Der Abzugsbetrag setzt ein Wirtschaftsgut voraus, das dem eigenen Betrieb zuzurechnen ist. Fondsanteile und Anleihen erfüllen das nicht. Für Anteile an einer bereits bestehenden Photovoltaik-Gesellschaft hat der Bundesfinanzhof den Abzug ebenfalls verneint. Relevant ist deshalb das Direktinvestment in eine eigene Anlage.
Dann wird der Abzugsbetrag im Jahr des Abzugs rückgängig gemacht. Der Steuerbescheid wird geändert, die Nachzahlung fällt mit Zinswirkung an. Deshalb gehört zu jeder Struktur ein realistischer Projektzeitplan innerhalb der Drei-Jahres-Frist.
Aus der Stromproduktion der Anlage, aus langfristigen Stromabnahmeverträgen mit fixierten oder indexierten Preisen und – bei Eigenverbrauch – aus vermiedenen Strombezugskosten. Dagegen stehen kalkulierbare Betriebs- und Wartungskosten.
Der Abzugsbetrag wird im Rahmen der Gewinnermittlung für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltend gemacht. Die Investitionsabsicht sollte also vor dem Jahresabschluss geklärt sein. Wer die Anlage bis Ende 2027 anschafft, bewegt sich zusätzlich im befristeten Zeitfenster verbesserter Abschreibungsregeln.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Ob und in welcher Höhe ein Investitionsabzugsbetrag genutzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab und ist mit dem Steuerberater abzustimmen. Rechtsstand 2026.
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Robert Krüger verantwortet die B2B-Projekte im Bereich Erneuerbare und meldet sich persönlich zurück – mit einer Einschätzung, nicht mit einem Katalog. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage.
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