26.08.2026

Energiemakler, Energiedistribution und Energievertrieb

Wer in den Energievertrieb startet oder den Distributor wechselt, stolpert über drei Begriffe, die im Markt durcheinander verwendet werden: Energiemakler, Energiedistribution und Energievertrieb. Häufig kommt die Energieberatung dazu, obwohl sie ein anderes Geschäftsmodell beschreibt. Alle vier stehen für unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Vergütung und einen unterschiedlichen rechtlichen Rahmen. Dieser Beitrag ordnet sie ein, für Strom und Gas, im B2B-Vertrieb wie im B2C-Vertrieb.

Was SEICON als Distributor anders macht

Größere Kunden

Tranchen, Spotmarkt, Lastgangmessung und Bündelverträge über mehrere Standorte. Sie geben keinen Industriekunden ab, weil das Modell fehlt.

2 Minuten

Vom Bedarf zum Angebot für Strom und Gas, digital. Der B2B-Rechner läuft als App, Sie rechnen beim Kunden am Tisch statt nach der Rückfahrt ins Büro.

Zweiter Abschluss

Laufzeiten werden überwacht und vor der Verlängerung zur Wiedervorlage gestellt. Aus einem Vertrag werden zwei.

Dazu Konditionen, die vor der ersten Einreichung schriftlich feststehen, ein benannter Partnerbetreuer statt einer Servicenummer und ein Einstieg ohne Aufnahmegebühr, Mindestumsatz und Abnahmeverpflichtung. B2C-Vertrieb und B2B-Vertrieb laufen über dieselbe Vereinbarung, vom Haushalt über den Gewerbebetrieb bis zum Industriekunden. Vertriebspartner Energie werden.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag stammt von SEICON, und SEICON ist selbst Energiedistributor. Der Rest des Beitrags erklärt den Markt neutral, inklusive einer Prüfliste, mit der Sie jeden Anbieter vergleichen können. Weiter unten steht, wie SEICON auf diese acht Fragen antwortet.

Auf einen Blick

  • Energiemakler: vermittelt Lieferverträge für Strom und Gas zwischen Kunde und Versorger und erhält dafür eine Provision. Er verkauft nicht auf eigene Rechnung und liefert keine Energie.
  • Energiedistribution: die Bündelung vieler Vermittler unter einem Dach. Der Distributor hält die Rahmenverträge mit den Versorgern und öffnet sie seinen Partnern.
  • Energievertrieb: der Oberbegriff für den gesamten Weg vom Erstkontakt über Angebot und Abschluss bis zur Betreuung während der Laufzeit.
  • Energieberatung: etwas anderes. Sie analysiert Verbrauch und Effizienz und wird vom Kunden bezahlt, während die Vermittlung über eine Provision vergütet wird.
  • Rechtlicher Rahmen: eine Gewerbeanmeldung genügt. Eine Erlaubnis nach Paragraf 34 der Gewerbeordnung ist für die Vermittlung von Strom und Gas in der Regel nicht erforderlich.
  • Vergütung: Abschlussprovision je Vertrag, im B2C-Vertrieb ergänzt um Folge- und Bestandsprovision, im B2B-Vertrieb meist nach Verbrauchsmenge und Laufzeit.

Die Wertschöpfungskette im Energievertrieb

Zwischen dem Energieversorger und dem Endkunden liegen im deutschen Markt für Strom und Gas in der Regel zwei Stufen. Diese Kette zu verstehen, erklärt die meisten Begriffsverwirrungen von selbst.

StufeRolleVerdient über
Energieversorgerliefert Strom oder Gas, trägt das Beschaffungsrisiko, stellt die RechnungMarge auf die Kilowattstunde
Energiedistributorbündelt Vertragsvolumen, hält Rahmenverträge mit mehreren Versorgern, wickelt abDifferenz zwischen Versorger- und Partnervergütung
Vertriebspartner Energiehat den Kundenzugang, berät, holt die UnterschriftProvision je vermitteltem Vertrag
EndkundeHaushalt im B2C-Vertrieb, Gewerbe- oder Industriebetrieb im B2B-Vertriebzahlt Arbeits- und Grundpreis

Ein einzelner Vermittler bekommt von einem Energieversorger normalerweise keinen direkten Rahmenvertrag. Versorger arbeiten mit wenigen Partnern, die Volumen liefern. Der Zugang läuft deshalb fast immer über die Distribution.

Was ist ein Energiemakler für Strom und Gas?

Ein Energiemakler vermittelt Strom- und Gaslieferverträge zwischen Endkunden und Energieversorgern. Er analysiert Verbrauch und bestehende Vertragslage, vergleicht Angebote und begleitet den Wechsel. Vergütet wird er vom Versorger oder vom Distributor, nicht vom Kunden.

Ein Energiemakler kauft keine Energie ein und verkauft sie nicht weiter. Er tritt nicht als Lieferant auf und haftet nicht für die Belieferung. Genau das unterscheidet ihn vom Energiehändler, der auf eigene Rechnung handelt und dafür eine Bilanzkreisverantwortung sowie eine ganz andere Kapitaldecke braucht.

Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Im Markt firmiert dieselbe Tätigkeit als Energiemakler, Energieberater, Energievermittler, Vertriebspartner Energie oder Tippgeber. Was ein Anbieter darunter versteht, steht in der Partnervereinbarung, nicht im Titel.

Energieberatung, Vermittlung und Energiehandel abgrenzen

Weil die Bezeichnung Energieberater frei verwendbar ist, werden zwei Geschäftsmodelle regelmäßig verwechselt. Die Energieberatung im engeren Sinn verkauft eine Beratungsleistung und wird vom Kunden honoriert, etwa als Energieaudit oder als geförderte Effizienzberatung. Der Energiemakler verkauft keine Beratung, sondern vermittelt Lieferverträge für Strom und Gas und wird über eine Provision vergütet.

MerkmalEnergieberatungEnergiemaklerEnergiehändler
GegenstandVerbrauch, Effizienz, InvestitionsentscheidungenLiefervertrag für Strom und GasBeschaffung und Weiterverkauf von Energie
Wer zahltder Kunde, als HonorarVersorger oder Distributor, als Provisionder Markt, über die Handelsmarge
Voraussetzungje nach Förderprogramm Qualifikationsnachweis und ListungGewerbeanmeldungBilanzkreisverantwortung und Kapitaldecke
Rolle im VertriebTüröffner, schafft Anlass und Vertrauenschließt den Vertrag absteht hinter dem Produkt

In der Praxis überschneiden sich Energieberatung und Vermittlung, und genau darin liegt der wirtschaftliche Hebel. Wer ein Lastgangprofil lesen und den Beschaffungszeitpunkt erklären kann, verkauft im B2B-Vertrieb nicht ein Tarifblatt, sondern eine Entscheidungsgrundlage. Die Provision entsteht trotzdem erst mit dem vermittelten Vertrag. Wer umgekehrt reine Energieberatung anbietet, sollte die Vergütung sauber trennen und offenlegen, wenn im Anschluss vermittelt wird.

Was ist Energiedistribution?

Energiedistribution bezeichnet im Vertriebskontext die Bündelung vieler Vermittler unter einem Dach. Der Energiedistributor verhandelt die Rahmenverträge mit den Versorgern, tritt diesen gegenüber als ein Vertragspartner mit entsprechendem Volumen auf und öffnet die Konditionen anschließend seinen angebundenen Partnern.

Ein Hinweis zum Begriff: In der Energiewirtschaft im engeren Sinn meint Distribution die Verteilnetzebene, also den physischen Transport von Strom und Gas zum Verbraucher. Im Vertriebssprachgebrauch ist dagegen das Vertriebsmodell gemeint. Wer nach dem Begriff sucht, meint fast immer das zweite.

Was ein Distributor dem einzelnen Vertriebspartner tatsächlich abnimmt:

  • Vertragsverhandlung mit jedem einzelnen Versorger für Strom und Gas
  • Bonitäts- und Legitimationsprüfung der Endkunden
  • Wechselabwicklung, Kündigungsfristen und Fristenkontrolle
  • Provisionsabrechnung über alle Versorger hinweg in einer Auszahlung
  • Reklamationen und Stornobearbeitung

Der Preis dafür ist die Marge, die zwischen Versorger und Partner verbleibt. Wer prüft, ob sich ein Distributor lohnt, sollte deshalb nicht nur auf den Provisionssatz sehen, sondern darauf, wie viel Arbeit tatsächlich abgenommen wird.

Was bedeutet Energievertrieb?

Energievertrieb ist der Oberbegriff für den Weg vom Erstkontakt bis zum Vertragsende. Energieberatung, Energiemakler und Distributor sind Rollen darin, keine Gegenbegriffe. Der Unterschied entscheidet über Geld: Wer nur vermittelt, verdient einmal. Wer die Laufzeit mitdenkt, hat das Vertragsende als terminierten zweiten Abschluss im Kalender, statt den Kunden an den nächsten Anbieter zu verlieren.

Energiemakler, Distribution und Energievertrieb im direkten Vergleich

KriteriumEnergiemaklerEnergiedistributorEnergievertrieb
Was es istRolleGeschäftsmodellOberbegriff für den Prozess
Kundenkontaktja, direktin der Regel neinja
Vertragspartner der Versorgerneinjaje nach Rolle
Trägt Lieferrisikoneinneinnein
VergütungProvision je VertragMarge zwischen Versorger und Partnerabhängig von der Rolle
Erlaubnis nach Paragraf 34 GewOin der Regel nicht nötigin der Regel nicht nötigin der Regel nicht nötig

Vier Vertriebsmodelle im Energiemarkt

Unterhalb der Begriffe stecken vier Modelle, die sich in Aufwand, Verantwortung und Vergütung deutlich unterscheiden.

Tippgeber

Nennt nur den Kontakt und übergibt. Keine Beratung, kein Verkaufsgespräch, entsprechend geringe Vergütung, oft ein fester Betrag je zustande gekommenem Vertrag. Der einfachste Einstieg für Nebenberufler und für Betriebe mit Kundenkontakt ohne eigenes Vertriebsinteresse.

Handelsvertreter nach Paragraf 84 HGB

Vermittelt ständig für ein Unternehmen und bleibt dabei selbstständig. Das Handelsgesetzbuch gibt ihm Rechte, die in anderen Modellen fehlen, darunter unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch bei Vertragsende. Wer hauptberuflich als Vertriebspartner Energie einsteigt, sollte prüfen, ob die Vereinbarung diesem Typ entspricht.

Makler mit eigenem Kundenstamm

Bindet sich nicht an einen Anbieter, sondern vergleicht im Kundenauftrag. Höchster Beratungsanspruch, oft aus der Energieberatung heraus gewachsen, stärkste Kundenbindung. Für ihn ist die Unabhängigkeit des Distributors entscheidend, weil ein Ein-Versorger-Programm seine Rolle beim Kunden untergräbt.

Vertriebsorganisation mit eigener Struktur

Bindet eigene Untervertriebe an. Neben der eigenen Provision entsteht eine Differenz- oder Strukturvergütung auf die Umsätze der angebundenen Partner. Voraussetzung ist ein Distributor, der Strukturen sauber abbildet und je Ebene korrekt abrechnet.

Der rechtliche Rahmen

Für die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen genügt in Deutschland in aller Regel eine Gewerbeanmeldung. Eine besondere Erlaubnis nach Paragraf 34 der Gewerbeordnung, wie sie für die Versicherungs- oder die Finanzanlagenvermittlung vorgeschrieben ist, gibt es für die Energievermittlung nicht. Eine Ausbildung oder Sachkundeprüfung ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Anders liegt der Fall bei geförderter Energieberatung: Dort verlangen die Programme in der Regel einen Qualifikationsnachweis und eine Listung.

Wichtiger sind zwei andere Punkte. Im B2C-Vertrieb gelten die Regeln zum Fernabsatz und zum Widerrufsrecht sowie die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur telefonischen Ansprache.

Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig und werden regelmäßig geahndet. Im B2B-Vertrieb sind die Anforderungen niedriger, aber nicht aufgehoben. Wer im Zweifel ist, sollte die Ansprachewege vor dem Start juristisch prüfen lassen.

B2B-Vertrieb und B2C-Vertrieb verändern die Rolle grundlegend

Der größte Unterschied im Energievertrieb verläuft nicht zwischen Strom und Gas, sondern zwischen B2C-Vertrieb und B2B-Vertrieb.

MerkmalB2C-Vertrieb, PrivatkundenB2B-Vertrieb, Geschäftskunden
EntscheidungsgrundlagePreis und VerständlichkeitVerbrauchsprofil, Laufzeit, Beschaffungszeitpunkt
Vertriebszyklusein Gesprächmehrere Kontakte, oft über Wochen
Provision je Abschlussniedrig, dafür Folge- und Bestandsvergütungdeutlich höher, nach Menge und Laufzeit
Anforderung an den PartnerProzesssicherheit und TempoVerständnis für Beschaffungsmodelle, oft mit Energieberatung verbunden

Im B2B-Vertrieb entscheidet vor allem, ob der Partner die Beschaffung erklären kann. Festpreis, Tranchenbeschaffung und Spotmarktmodelle unterscheiden sich nicht im Produkt, sondern im Risiko, das der Kunde übernimmt. Kunden mit registrierender Lastgangmessung und Unternehmen mit mehreren Standorten brauchen zusätzlich Bündelverträge für Strom und Gas. Wer das nicht abbilden kann, muss genau die Kunden abgeben, bei denen der Deckungsbeitrag entsteht.

Woran Sie einen tragfähigen Distributor erkennen

Acht Fragen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten:

  1. Wie viele Versorger für Strom und Gas sind angebunden, und wird je Kunde tatsächlich verglichen?
  2. Ist der B2B-Vertrieb abgedeckt, inklusive Tranchen, Spotmarkt und Lastgangmessung?
  3. Stehen die Provisionssätze schriftlich fest, bevor der erste Vorgang eingereicht wird?
  4. Wie ist der Kundenschutz geregelt, und was passiert bei Beendigung der Zusammenarbeit?
  5. Gibt es im B2C-Vertrieb Folge- und Bestandsprovisionen oder nur eine Einmalvergütung?
  6. Wie lange dauert es vom Bedarf bis zum belastbaren Angebot?
  7. Wer ist der Ansprechpartner bei Rückfragen zu laufenden Vorgängen?
  8. Werden Vertragslaufzeiten überwacht und rechtzeitig zur Wiedervorlage gestellt?

Die letzte Frage wird am häufigsten übersehen und ist wirtschaftlich die wichtigste. Ein Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit ist kein Einmalgeschäft, sondern ein terminierter zweiter Abschluss. Wer den Termin nicht kennt, verliert den Kunden an den nächsten Anbieter, der ihn anruft.

Die acht Fragen, auf SEICON angewendet

PrüffrageAntwort von SEICON
Wie viele Versorger?Zahlreiche für Strom und Gas, je Kunde wird verglichen. Dazu exklusive Konditionen für Partner.
B2B-Vertrieb?Ja, bis RLM, Bündelvertrag und individuellem Beschaffungskonzept.
Provision schriftlich?Vor der ersten Einreichung, nicht nachträglich.
Kundenschutz?In der Partnervereinbarung geregelt. SEICON geht nicht selbst an Ihren Kunden.
Bestandsprovision?Im B2C-Vertrieb ja, zusätzlich zur Abschlussprovision. Im B2B-Vertrieb nach Menge und Laufzeit.
Tempo bis zum Angebot?Zwei Minuten, digital. Mobil über den B2B-Rechner.
Ansprechpartner?Ein benannter Betreuer. Dazu Schulungen, Teamaufbau und White Label.
Laufzeiten überwacht?Ja, mit Wiedervorlage vor der Verlängerung.
Vertriebspartner Energie werden, vom Haushalt bis zur Industrie

Strom und Gas zahlreicher Versorger vermitteln, B2C-Vertrieb und B2B-Vertrieb über dieselbe Vereinbarung. Konditionen stehen schriftlich fest, bevor Sie den ersten Kunden einreichen. Keine Aufnahmegebühr, kein Mindestumsatz.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Energiemakler und Energievertrieb?

Energiemakler ist eine Rolle, Energievertrieb der Oberbegriff für den gesamten Prozess. Der Makler vermittelt einzelne Verträge für Strom und Gas zwischen Kunde und Versorger. Energievertrieb umfasst darüber hinaus Zielgruppenauswahl, Beratung, Abschluss und die Betreuung über die Vertragslaufzeit. Jeder Energiemakler betreibt Energievertrieb, aber nicht jeder Energievertrieb läuft über Makler.

Ist ein Energiemakler dasselbe wie eine Energieberatung?

Nein. Die Energieberatung analysiert Verbrauch und Effizienz und wird vom Kunden honoriert, etwa als Energieaudit oder als gefördertes Beratungsprogramm. Der Energiemakler vermittelt Lieferverträge für Strom und Gas und wird über eine Provision vom Versorger oder Distributor vergütet. In der Praxis werden beide Rollen oft von derselben Person ausgefüllt, weil die Energieberatung den Zugang schafft und die Vermittlung den Ertrag bringt. Die Vergütung sollte dann sauber getrennt und offengelegt werden.

Was macht ein Energiedistributor?

Ein Energiedistributor bündelt das Vertragsvolumen vieler Vertriebspartner und tritt gegenüber den Energieversorgern als ein Vertragspartner auf. Er hält die Rahmenverträge, wickelt Bonitätsprüfung, Wechsel und Abrechnung ab und öffnet seinen Partnern damit einen Zugang zu mehreren Versorgern für Strom und Gas, den ein einzelner Vermittler nicht bekäme.

Wie werde ich Vertriebspartner für Strom und Gas?

Sie melden ein Gewerbe an und schließen eine Partnervereinbarung mit einem Energiedistributor. Danach entscheiden Sie, ob Sie im B2C-Vertrieb, im B2B-Vertrieb oder in beiden Segmenten arbeiten. Der Distributor stellt Versorgerzugang, Angebotsrechner und Abwicklung, Sie bringen den Kundenzugang. Bei SEICON läuft der Einstieg als Vertriebspartner Energie ohne Aufnahmegebühr und ohne Mindestumsatz.

Brauche ich eine Zulassung, um Energiemakler zu werden?

Nein. Für die Vermittlung von Strom- und Gasverträgen genügt in der Regel eine Gewerbeanmeldung. Eine Erlaubnis nach Paragraf 34 der Gewerbeordnung wie in der Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlung ist nicht vorgeschrieben, eine Sachkundeprüfung ebenfalls nicht. Für geförderte Energieberatung gelten dagegen eigene Qualifikationsanforderungen.

Wie verdienen Vertriebspartner im Energievertrieb?

Über eine Provision je vermitteltem und vom Versorger bestätigtem Vertrag. Im B2C-Vertrieb ist die Abschlussprovision niedriger, wird aber häufig um Folge- und Bestandsprovisionen über die Laufzeit ergänzt. Im B2B-Vertrieb richtet sich die Vergütung meist nach Verbrauchsmenge und Vertragslaufzeit und liegt je Abschluss deutlich höher.

Ist B2B-Vertrieb oder B2C-Vertrieb im Energiemarkt attraktiver?

Das hängt vom Kundenzugang ab. Der B2C-Vertrieb skaliert über Menge und ist prozessgetrieben, ein Abschluss dauert ein Gespräch. Der B2B-Vertrieb bringt je Abschluss ein Vielfaches, erfordert aber Verständnis für Verbrauchsprofile und Beschaffungsmodelle sowie einen längeren Vertriebszyklus. Wer beides bedienen kann, gleicht Schwankungen im einen Segment durch das andere aus.

Kann ich nebenberuflich in den Energievertrieb einsteigen?

Ja. Viele starten als Tippgeber oder mit dem eigenen Bestand aus einem angrenzenden Geschäft, etwa Versicherung, Telekommunikation, Energieberatung oder Immobilienverwaltung. Voraussetzung ist die Gewerbeanmeldung. Ein Distributor ohne Mindestumsatz und ohne Abnahmeverpflichtung ist für den nebenberuflichen Einstieg die passende Struktur.

Fazit

Der Energiemakler hat den Kunden, der Distributor den Versorgerzugang, die Energieberatung liefert den Anlass, der Energievertrieb verbindet alles. Wer einsteigt, entscheidet nicht zwischen den Begriffen, sondern über zwei Dinge: welches Kundensegment er bedienen kann, B2C-Vertrieb, B2B-Vertrieb oder beides, und welcher Distributor ihm dafür die Grundlage liefert. Die zweite Frage wiegt schwerer als der Provisionssatz auf dem Papier.

Bei SEICON Vertriebspartner Energie werden, für den B2B-Vertrieb über das B2B-Partnerprogramm, für den B2C-Vertrieb mit Strom und Gas über das B2C-Partnerprogramm.